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Das BMF veröffentlichte November 2025 einen Referentenentwurf zur Neufassung der Zurechnungsbesteuerung (§ 15 AStG): neue 15 %-Niedrigsteuergrenze, erweiterter Zurechnungskreis auf indirekte Begünstigte. Gleichzeitig: EuGH C-142/24 (13.11.2025) schränkt das Steuerklassenprivileg für liechtensteinische Stiftungen ein. Österreich erhöht Zwischensteuer auf 27,5 % ab 1. Januar 2026.
Quellen: PwC — BMF §15 AStG · anwalt.de — EuGH C-142/24 · KAPAS — AT 2026
Der BMF-Entwurf ist in der Konsultationsphase. Wer die Zurechnungsbesteuerung jetzt durchdringt, kann die eigene Analyse bereits gegen den neuen 15 %-Schwellenwert schreiben, bevor die finale Fassung verabschiedet ist. Klinkner/Wagener liefert das steuerrechtliche Grundgerüst; LLB und CMS die aktuellen AT/LI-Vergleichsdaten als zitierfähige Sekundärquellen.
Deloitte-Kurzkommentar zum BMF-Entwurf §15 AStG — fasst die drei Kernänderungen auf 2 Seiten zusammen. Direkt zitierfähig für das Kapitel zur Zurechnungsbesteuerung.
BFH II R 25/21 (28.02.2024) ist Pflichtfußnote für das DE-Kapitel. Frei zugänglich und zitierfähig: Noerr · Forvis Mazars
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